Warum ist Inklusion für Euch als Unternehmen interessant?
Wusstest Du, dass…?
- Alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, wenigstens 5% davon mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen ((§154 SGB IX)
Ausgleichsabgabe
- 140 Euro bei eine Beschäftigungsquote von 3 Prozent bis weniger als 5 Prozent,
- 245 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 2 Prozent bis weniger als 3 Prozent und
- 360 Euro bei einer Beschäftigungsquote von weniger als 2 Prozent. Für Arbeitgeber mit weniger als 60 Arbeitsplätzen bestehen erleichternde Sonderregelungen.
Die Bundesagentur für Arbeit Unterstützt Euch!
Bieten den Arbeitgebern umfassende Beratung an und auch finanzielle Leistungen:
- Einen Eingliederungszuschuss*, um Fertigkeiten und Kenntnisse der Bewerberin oder des Bewerbers zu fördern
- Die Erstattung der Kosten für eine Probebeschäftigung von bis zu drei Monaten
- Einen Zuschuss zur Aus- oder Weiterbildung
- Einen Zuschuss für die behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes. Die Fördermöglichkeiten werden vom Arbeitsamt für jede Einstellungssituation individuell berechnet.
Die Bundesagentur für Arbeit fördert aktiv die inklusive Teilhabe am Arbeitsleben durch:
- Intensive Betreuung von Bewerberinnen und Bewerbern mit Behinderungen und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber durch geschulte Integrationsfachkräfte – auch nach der Einstellung
- Begegnungsformate von Bewerberinnen und Bewerbern mit Behinderungen und Personalverantwortlichen
- Mehr Transparenz im Hinblick auf staatliche Fördermöglichkeiten.
*Eingliederungszuschuss: Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die berufliche Eingliederung von Personen, deren Vermittlung erschwert ist.
Antragstellung und Entscheidung Bei den Eingliederungszuschüssen handelt es sich um Ermessensleistungen. Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht. Der Eingliederungszuschuss wird grundsätzlich nur gezahlt, wenn er zur beruflichen Eingliederung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers erforderlich ist. Über den Antrag entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Höhe und Dauer der Förderung In welcher Höhe und für welchen Zeitraum ein Eingliederungszuschuss gezahlt werden kann, ist in jedem Einzelfall von der zuständigen Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter vor der Einstellung zu prüfen. Der Eingliederungszuschuss kann bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts betragen. Es wird in der Regel das Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, das Sie tatsächlich zahlen. Ihr Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird in pauschalierter Form berücksichtigt. Die Förderdauer kann bis zu zwölf Monate betragen.